bAV-Versorgung.de - Beratungsinformation rund um die betriebliche Altersversorgung
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Die BAV-Versorgung (betriebliche Altersversorgung) bildet das zweite Standbein einer Altersversorgung.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersversorgung ist die bAV-Versorgung ein mächtiges Werkzeug, um die Altersversorgung zu ergänzen.
Die bAV-Versorgung bietet - je nach Ausgestaltungen - einen umfangreichen Strauß an Möglichkeiten. Seit 1.1.2018 gliedert sich die betriebliche Altersversorgung in 2 Hauptbereiche:
bAV-Welt 1
Innerhalb der bAV-Welt 1 sagt der Arbeitgeber eine Leistung zu. Zum Leistungsbeginn erhält der Arbeitnehmer eine betriebliche Leistung, die garantiert sein muss.
Dabei gibt es 5 Durchführungswege:
bAV-Welt 2
In der bAV-Welt 2 (Sozialpartnermodell) wird zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden innerhalb eines Tarifvertrages ein Sozialpartnermodell beschlossen.
Die Sozialpartner vereinbaren hierbei eine durchzuführende Einrichtung einzurichten. Dies kann in der Durchführungswegen
erfolgen.
Hierbei müssen von den Sozialpartnern bereits vor dem Abschluss des Tarifvertrages viele einzelne Fragen geklärt werden.
Der Hauptunterschied zwischen der bAV-Welt 1 und bav-Welt 2 ist, dass keine Leistung garantiert werden darf. Für die Anlage der Beitragseinnahmen sowie der Geldanlagen gelten auch gesetzliche Vorschriften. Gleiches gilt auch für die Festlegung der Rentenzahlung (PFAV).
Hintergrund des gesetzlichen Verbots einer garantierten Mindestrente ist Form der Geldanlage. In der bAV-Welt 2 werden die Geldeinnahmen liberaler angelegt.
Daraus kann eine höhere Rendite entstehen. Allerdings wächst hierdurch das Risiko, so dass ggf. die Kapitalanlage unter die geplante Zielrente sinkt.