bAV-Versorgung

Sie sind hier: bAV-Versorgung

bAV Versorgung

Fachautor betriebliche Altersversorgung

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Werner Hoffmann

Tel.:
(07156) 967-1900

Smartphone:
(0177)2716697

Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Generationenberater (IHK)

********

bAV-Versorgung.de - Beratungsinformation rund um die betriebliche Altersversorgung

Die Internetseite wird derzeit gewartet. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Die BAV-Versorgung (betriebliche Altersversorgung) bildet das zweite Standbein einer Altersversorgung.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersversorgung ist die bAV-Versorgung ein mächtiges Werkzeug, um die Altersversorgung zu ergänzen.

Die bAV-Versorgung bietet - je nach Ausgestaltungen - einen umfangreichen Strauß an Möglichkeiten. Seit 1.1.2018 gliedert sich die betriebliche Altersversorgung in 2 Hauptbereiche:

  • bAV-Welt 1 (bisherige betriebliche Altersversorgung)

  • bAV-Welt 2 (Sozialpartnermodell)

bAV-Welt 1

Innerhalb der bAV-Welt 1 sagt der Arbeitgeber eine Leistung zu. Zum Leistungsbeginn erhält der Arbeitnehmer eine betriebliche Leistung, die garantiert sein muss.

Dabei gibt es 5 Durchführungswege:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Unterstützungskasse

  • Pensionszusage (Direktzusage)

bAV-Welt 2

In der bAV-Welt 2 (Sozialpartnermodell) wird zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden innerhalb eines Tarifvertrages ein Sozialpartnermodell beschlossen.

Die Sozialpartner vereinbaren hierbei eine durchzuführende Einrichtung einzurichten. Dies kann in der Durchführungswegen

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

erfolgen.

Hierbei müssen von den Sozialpartnern bereits vor dem Abschluss des Tarifvertrages viele einzelne Fragen geklärt werden.

Der Hauptunterschied zwischen der bAV-Welt 1 und bav-Welt 2 ist, dass keine Leistung garantiert werden darf. Für die Anlage der Beitragseinnahmen sowie der Geldanlagen gelten auch gesetzliche Vorschriften. Gleiches gilt auch für die Festlegung der Rentenzahlung (PFAV).

Hintergrund des gesetzlichen Verbots einer garantierten Mindestrente ist Form der Geldanlage. In der bAV-Welt 2 werden die Geldeinnahmen liberaler angelegt.

Daraus kann eine höhere Rendite entstehen. Allerdings wächst hierdurch das Risiko, so dass ggf. die Kapitalanlage unter die geplante Zielrente sinkt.

Tipps rund um die bAV Versorgung

Besuchen Sie

den blog zur betrieblichen Altersversorgung

Expertenseite zur betrieblichen Altersversorgung

Fachbuch für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung

bAV-toolbox Berechnungstools und workflow-Prozesse bAV

Die bAV-toolbox bietet teilweise kostenfreie Informationen und auch tools in der betrieblichen Altersversorgung, die durch den Erwerb des bAV-Leitfaden.de in der Standardversion kostenfrei zur Verfügung stehen.

www.bAV-toolbox.de

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.